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Personen- und Familienrecht
Rechtsbeistand im Falle einer Scheidung in Spanien
Eine Scheidung ist oftmals ein höchst emotionaler Prozess. Eine einvernehmliche Einigung beider Parteien ist jedoch wünschenswert und sogar notwendig. Das spanische Recht schreibt vor, dass Sie im Falle einer Scheidung, einen Anwalt konsultieren müssen.
In diesem Fall können Sie sich auf die langjährige Erfahrung der Anwälte von OTIS Advocaten verlassen: Einfühlungsvermögen, Engagement und Erfahrung sind wichtige Faktoren, um eine geeignete rechtliche Vereinbarung zu erzielen.
Der Scheidungsantrag kann von einer der beiden Parteien oder gemeinsam mit dem Gericht gestellt werden. Ein gemeinsam eingereichter Antrag besitzt den Vorteil, dass ein gemeinsamer Anwalt alle Fragen und Punkte, die sich im Zusammenhang mit der Scheidung ergeben und über die eine Einigung erzielt werden konnte, in einer sogenannten Scheidungsvereinbarung (schriftliche Vereinbarung) festhält.
Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen zu diesem Thema.