Unsere Spezialisierungen erklärt
Unternehmensrecht
Rechtsberatung bei Geschäfts- und Unternehmenskonflikten in Spanien
Wenn Sie mit Ihrem niederländischen Unternehmen in den spanischen Markt einsteigen möchten, kann unsere Rechtsanwaltskanzlei Sie bei den verschiedenen rechtlichen Verfahren, die es zu durchlaufen gilt, unterstützen. Unsere Anwälte stehen Ihnen bei Fragen bezüglich des Gesellschaftsrechtes (z.B. Gründung einer Gesellschaft), des Steuerrechtes sowie des Arbeitsrechtes zur Verfügung.
Unsere, auf Unternehmensrecht spezialisierten, Anwälte stehen Ihnen von dem Moment an zur Verfügung, in dem Sie sich für die Gründung eines Unternehmens entscheiden. Innerhalb dieser Gründungsphase können wir Sie bei der Abfassung der Satzung, dem Eröffnen eines Bankkontos, der Suche nach einem Geschäftssitz und der Anmeldung bei den entsprechenden spanischen Behörden unterstützen. Auch der Entwurf eines Aktionärs- oder Partnerschaftsvertrages, in dem die allgemeinen Bedingungen festgehalten werden, fällt in unseren Zuständigkeitsbereich. In einigen Fällen können auch Fragen im Zusammenhang mit dem Verbraucherrecht auftreten, die wir Ihnen beantworten können.
Sobald die Gründung Ihres Unternehmens in Spanien abgeschlossen ist und seine Tätigkeiten aufnimmt, werden Sie sicherlich Personal einstellen wollen. Auch hier können Sie sich auf unsere, auf Arbeitsrecht spezialisierten, Anwälte verlassen, die mit Ihnen Arbeitsverträge aufsetzen und die Verwaltung der Lohnabrechnung übernehmen.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie zudem bei der Einhaltung der buchhalterischen und steuerlichen Verpflichtungen, die es in Spanien einzuhalten gilt. Wir bieten Ihnen auch an, Ihren Hauptsitz in unseren Büroräumen einzurichten. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem Punkt „Verwaltung in Spanien“.